Login

Ihre Unterkunft eintragen? Hier registrieren

Passwort vergessen?


Wenn Wolken Ihre Pläne trüben: Der Silberstreifen der Flugverspätung!

Jedes Jahr stehen Reisende am Check-In Schalter auf dem Flughafen und machen lange Gesichter. Der Flieger kann wegen einer Panne nicht abheben. Hektik beim Umbuchen, möglicherweise sogar ein verpasster Anschlussflug – jetzt geht das Stresslevel richtig nach oben. Verspätungen oder sogar ein kompletter Ausfall des gebuchten Fluges sind gar nicht so selten. Statistiken belegen, dass fast ein Drittel der Flüge in Deutschland betroffen ist.
Klar, Urlaubs- und Geschäftsreisen stehen damit unter keinem besonders guten Stern. Dass die Nerven in so einer Situation blank liegen, ist verständlich. Aber: Es ist wichtig, in solchen Momenten einen kühlen Kopf zu bewahren. Jeder Fluggast hat Rechte. Diese zu kennen und auch wahrzunehmen ist ein wesentlicher Punkt. Welche Fluggastrechte sind besonders wichtig?


Abbildung 1: Verspätungen am Flughafen sind immer wieder ein Ärgernis, das die eigenen Reisepläne komplett auf den Kopf stellen kann. Doch welche Rechte haben Fluggäste und worauf sollten sie dabei beachten? Bildquelle: @ Suganth / Unsplash.com

Flugverspätung = Entschädigung?

Wenn sich ein Flug verspätet, gibt es automatisch von der Gesellschaft eine Entschädigung bzw. Schadenersatz. Besonders, wenn wichtige Geschäftstermine ausfallen oder die geplanten Flitterwochen ins Wasser fallen, muss doch Schadenersatz drin sein. Grundsätzlich können bei Verspätung oder Ausfall:

  • Betreuungsleistungen
  • Ausgleichszahlungen
  • Flugpreiserstattungen

beansprucht werden. Aber: Es gelten für die Ansprüche Regeln. Nur 10 Minuten Verspätung rechtfertigen noch keine volle Erstattung des Ticketpreises.

Betreuungsleistungen

Sobald ein Flug um mehr als zwei Stunden später abfliegt, haben Verbraucher einen Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen. Darunter fallen unter anderem:

  • Snacks
  • Getränke
  • Telefonate, E-Mails oder FAX Nachrichten (zwei Stück).

Diese Leistungen müssen jedem Fluggast gratis angeboten werden. Wann Airlines bzw. Reiseveranstalter eine entsprechende Betreuungsleistung anzubieten haben, richtet sich nach der Flugstrecke.

  • Kurzstrecke bis 1.500 km – mindestens zwei Stunden Verspätung
  • Mittelstrecke ab 1.500 km in der EU/ab 1.500 km bis 3.500 km außerhalb der EU – mindestens drei Stunden Verspätung
  • Langstrecke ab 3.500 km – mindestens vier Stunden Verspätung

Kann ein Flug nicht mehr am gleichen Tag angetreten werden, muss eine kostenlose Übernachtung im Hotel angeboten werden.

Ausgleichszahlung

Fluggäste haben außerdem Anspruch auf eine Flug Verspätung Entschädigung. Deren Höhe variiert ebenfalls mit der Entfernung zwischen Start- und Zielort. Der Anspruch schwankt zwischen 250 Euro bis 600 Euro. Voraussetzung für die Auszahlung ist eine Verspätung von mindestens drei Stunden.
Hier ein Überblick über die möglichen Zahlungen in Abhängigkeit von der Reisestrecke:

  • Kurzstrecke bis 1.500 km – 250 Euro
  • Mittelstrecke ab 1.500 km in der EU/ab 1.500 km bis 3.500 km außerhalb der EU – 400 Euro
  • Langstrecke ab 3.500 km – 600 Euro

Diese Zahlung kann halbiert werden, wenn eine Verspätung je nach Strecke höchstens drei (Mittelstrecke) oder vier Stunden (Langstrecke) beträgt.

Wie können Fluggäste ihre Entschädigung einfordern?

Um die Leistungen der Airlines zu erhalten, gelten für Betreuungs- und Ausgleichsleistungen unterschiedliche Regeln. Verpflegung und Hotel sind vor Ort von Passgieren einzufordern. Bei einer Ablehnung müssen Gesellschaften die verauslagten Kosten der Fluggäste ersetzen. Ausgleichszahlungen werden am besten schriftlich nach dem Flug geltend gemacht.
Ein Abbruch der Flugreise macht Veranstalter/Airline übrigens von den Ansprüchen frei. Dieser ist auf Kosten einer Fluggesellschaft auch nur dann ohne Weiteres bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden möglich. Achtung: Wer mit Zwischenstopp unterwegs ist und seine Reise durch die Verspätung nicht mehr antreten kann oder einen Geschäftstermin (für den der Flug gedacht war) verpasst, hat trotz Reiseabbruch einen Ersatzanspruch.

Wann gibt es keine Entschädigung?

Entschädigungen wegen einer Verspätung am Flughafen oder weil der Flug komplett ausgefallen ist, gibt es nicht immer. Sofern Wetter, Terrorwarnungen oder Naturkatastrophen für die Verspätung ursächlich sind, besteht kein Anspruch auf die Ausgleichszahlung. Selbst der Streikfall – etwa von Fluglotsen – stellt keinen Anspruchsgrund dar. Wichtig ist nur, dass nicht die Gesellschaft, sondern Dritte die Verzögerung durch den Arbeitskampf verursachen. Beim Pilotenstreik sieht dies anders aus.

Fazit: Bei Flugausfall gibt’s nicht immer Geld zurück

Verspätete Starts sind immer ärgerlich – egal, ob als Urlauber oder Geschäftsreisender. Im Verbraucherschutz existieren Ansprüche auf Verpflegung und Unterkunft sowie einen finanziellen Ausgleich. Allerdings gibt’s diese Ansprüche nicht immer, da es immer auf die Umstände ankommt. Deshalb sollte jeder Fluggast detailliert Buch führen und jeden Beleg sammeln, um keine bösen Überraschungen zu erleben.



21. August 2023 16:21