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Urlaub in der Schweiz: Nicht auf die Vignette verzichten!

Autofahrer, die sich mit ihrem Fahrzeug auf Schweizer Straßen bewegen, müssen bereits seit dem Jahr 1985 eine entsprechende Vignette anbringen. Diese stellt eine Erlaubnis dar, im Land die mautpflichtigen Autostraßen und Autobahnen zu nutzen. Die Gültigkeit der Vignette beträgt 14 Monate – ab dem 1. Dezember bis zum 31. Januar im folgenden Jahr.

Doch was müssen diejenigen, die mit ihrem Auto in der Schweiz Urlaub machen oder das Land zumindest durchfahren, eigentlich im Detail beachten, wenn es um die Vignette geht? Dies erklärt der folgende Beitrag.

Grundsätzliches zur Schweizer Vignettenpflicht

Um sicherzustellen, dass sämtliche Schweizer Mautgebühren tatsächlich ordnungsgemäß abgegolten sind, muss die Vignette ordnungsgemäß und damit gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Nur dann ist die Vignettenpflicht in der Schweiz erfüllt. Nach ihrem Ablauf ist sie entsprechend zu erneuern.

Nutzen Autofahrer in der Schweiz gefälschte oder abgelaufene Vignetten, drohen hohe Bußgelder. Das Gleiche gilt, wenn der Maut-Nachweis falsch aufgeklebt wird. Im Übrigen existiert in der Schweiz ausschließlich die Jahresvignette. Anders als in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Österreich, kann die Vignette daher nicht für kürzere Zeiträume erworben werden.

Welche Verkehrsteilnehmer benötigen eine Vignette?

Generell muss jeder Auto- oder Motorradfahrer eine Vignette kaufen, der Autostraßen oder Autobahnen in der Schweiz nutzt. Eingeschlossen sind dabei auch die Nationalstraßen der ersten und zweiten Klasse. Die Vignettenpflicht in der Schweiz betrifft allerdings keine Straßen, die von den einzelnen Kantonen betrieben werden.

Die Kfz-Fahrer begleichen die anfallenden Mautgebühren, indem sie die Vignette kaufen – so können sie alle Straßen des Landes nutzen. Diese Regelungen beziehen sich auf sämtliche Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht unterhalb von 3,5 Tonnen liegt. Eingeschlossen sind daher nicht nur Pkw, sondern auch Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger und Motorräder. Bei Fahrzeugen mit einem höheren Gewicht gelten abweichende Regelungen.

An diesen Stellen ist die Schweizer Vignette erhältlich

Die Vignetten für die Schweiz können nicht nur im Land selbst, sondern auch in den Nachbarländern erworben werden. Ein Kauf ist so unter anderem an Tankstellen, bei den Straßenverkehrsämtern der Schweiz, dem Zollamt, in Postfilialen, an Raststätten und bei Automobilclubs möglich. Seit dem 1. August lässt sich die Vignette auch ganz einfach und komfortabel online erwerben, etwa unter https://vignette-online.ch/de.

Der Preis für die Vignette mit einer Gültigkeit von 14 Monaten liegt aktuell bei rund 42 Euro. Urlauber sollten diese ausschließlich bei ausgewiesenen Verkaufsstellen erwerben, denn leider sind im Internet auch schwarze Schafe unterwegs, welche die Vignetten zu günstigeren Preisen anbieten. Diese zeigen sich jedoch häufig als gefälscht.

Die korrekte Anbringung der Vignette

Um der Vignette ihre Gültigkeit zu verleihen, ist eine korrekte Anbringung am Fahrzeug notwendig. Fehlt die Vignette komplett oder ist diese aufgrund einer falschen Platzierung nicht sichtbar, sind Sanktionen in Form von Bußgeldern zu befürchten.

Eine korrekte Anbringung der Schweizer Vignette besteht, wenn diese fest von innen auf der Windschutzscheibe klebt. Der Fahrer darf durch den Aufkleber in seiner Sicht nicht eingeschränkt werden. Handelt es sich um ein Fahrzeug ohne Windschutzscheibe, stellt die passende Alternative eine anderweitige gut sichtbare Position auf einem Bauteil dar, welches nicht austauschbar ist.

Die Schweizer Vignetten sind selbstklebend gestaltet. Daher ist es ebenfalls verboten, Klebestreifen oder Zwischenfolien bei der Installation zu verwenden.



12. Juli 2023 16:05