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Pensionen anbieten – was gilt es zu beachten

Es kommt nicht selten vor, dass man ein Haus erbt oder ein Zweithaus besitzt. Oft stehen diese Räumlichkeiten aber verlassen in der Gegend und werden nicht benutzt. Denn in zwei Häusern gleichzeitig kann man nicht leben. Viele Hausbesitzer denken dann an den Verkauf des Hauses oder der Wohnung. Es geht aber auch anders. Wer sein Haus zu einer Pension umfunktioniert, der kann mit den Räumlichkeiten nebenbei noch Geld verdienen. Allerdings gilt es hierbei einige Eckpunkte zu beachten, damit keine rechtlichen Probleme bei der Ferienvermietung auftreten und auch alles glatt läuft.

Die Lage ist entscheidend

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Um erfolgreich eine Pension anbieten zu können, ist es wichtig, die Lage abschätzen zu können. Wer eine Pension in einem 100 Einwohner Dorf einrichtet, der wird zwar den einen oder anderen Erholungstouristen anlocken, doch der große Ansturm wird dabei wohl eher ausbleiben. Wer sein Haus in bekannten Urlaubsregionen oder in Großstädten als Pension anbietet, der hat mitunter die besten Chancen auf volles Haus in der Urlaubssaison. Besonders gesegnet sind Hausbesitzer in Bergregionen. Denn nach der Wandersaison gibt es auch die Wintersaison für Skifahrer und andere Wintersportler. Hier kann das ganze Jahr mit Besuch gerechnet werden.

Rechtliche Aspekte

Wer seinen Wohnraum für die Ferienvermietung freigeben möchte, der muss einige rechtliche Hürden bewältigen. Zunächst muss die Nutzungsänderung des Wohnraums angemeldet und genehmigt werden. Während das in kleineren Gemeinden meist unproblematisch ist, kann es in Großstädten zu Streit mit Behörden kommen. Denn die Vermietung von Wohnraum ist für Hotels Gift im Geschäft. Bei bereits vorhandenem Wohnraum ist die Anmeldung meist weniger aufwendig, als beim Neubau einer Pension. Darüber hinaus sind einige baurechtliche Vorschriften einzuhalten. So müssen die Räumlichkeiten immer eine Mindestgröße vorweisen können. Diese betragen acht Quadratmeter und zwölf Quadratmeter für Einzel- und Doppelzimmer. Bei einer Pension sind diese Vorgaben aber ohnehin nicht erheblich.
Besonders geachtet werden muss auf den Brandschutz. Dazu zählen Maßnahmen, die den Ausbruch eines Feuers verhindern können oder frühzeitig warnen. Hier seien die Feuermelder zu erwähnen. Im Falle des Brandschutzes kann es aber sinnvoll sein ein Gutachten erstellen zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Um überhaupt die Ferienpension anbieten zu können, ist ein Gewerbeschein notwendig, denn beim Vermieten einer Pension wird Geld verdient. Für Anbieter einer Pension kommen aber noch viele weitere Pflichten hinzu, die oft nicht einfach zu verstehen sind. Sinnvoll kann es sein, sich eine Gewerbeberatung zur Seite zu holen.

Pension in Schuss halten

Zwar sind Gäste verpflichtet die Pension so zu verlassen, wie sie diese betreten haben. Die Realität sieht oft aber anders aus und so müssen hier entsprechende Maßnahmen getroffen werden. So ist es für Pensionsbetreiber meist am ratsamsten, eine Reinigungsfirma für den Putz zu beauftragen. Diese können immer nach dem Besuch aufräumen und so die Pension für die folgenden Gäste bereit machen. In Großstädten ist das natürlich am einfachsten. Ein kompetenter Hausmeisterservice in Berlin ist oft schneller gefunden, als in einem kleinen Dorf. Bei Schäden oder Problemen im Haus kann der Hausmeister schnell für Abhilfe sorgen.

Pension anbieten – wo am besten

Um überhaupt Gäste zu bekommen, muss das Angebot öffentlich auffindbar sein. Das Internet hat sich in den vergangenen Jahren besonders bewährt. Neben bekannten Plattformen, wie Airbnb oder Booking, gibt es eine Reihe von Webseiten, die sich auf die Bewerbung und Vermietung der Pensionen und Ferienwohnungen spezialisiert haben. In der Regel bezahlt man hier eine kleine Provision bei erfolgreicher Vermietung. Diese kann sich nach dem Preis der Pension richten oder auch pauschal sein. Betreiber können sich so den Werbeaufwand sparen und auch eine eigene Webseite ist dann nicht mehr nötig.

10. Juni 2018 21:05