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Worauf muss man bei Handgepäck im Flugzeug achten

Gerade bei Kurzurlauben stellen sich Reisende immer wieder die Frage, welche Gepäckstücke mit an Bord genommen werden dürfen. Abmessungen und Gewicht können sich nämlich je nach Airline unterscheiden. Auch die Frage, was mit ins Handgepäck darf und was nicht wird immer wieder aufgeworfen. 

Die wichtigsten Zahlen: Gewicht und Größe des Handgepäcks

Grundsätzlich erlaubt jede Airline ein Gepäckstück pro Passagier, welches sich in den meisten Fällen auf Maximalmasse von 55x40x20 Zentimetern belaufen darf. Zudem sollte das Gewicht in der Regel sechs Kilogramm nicht überschreiten, sodass sich das Gepäckstück problemlos in den oberen Ablagen unterbringen lässt. Wenn der Koffer diese Bestimmungen nicht erfüllt, kann die Airline die Mitnahme des Koffers in der Flugzeugkabine verweigern. Vor Reiseantritt sollte daher der vorhandene Koffer ausgemessen werden. Wenn Sie allerdings noch keinen Handgepäckkoffer besitzen, empfehlen wir einen aus dem Handgepäckkoffer Test vom Traumkoffer.de.

Nicht nur die Airline, auch die gebuchte Klasse ist entscheidend

Nicht zuletzt aufgrund verschiedenster Klassen lassen sich bei den Airlines deutliche Unterschiede bemerken, welche unter anderem die Abmessungen und das Gewicht des Handgepäcks betreffen. Vor allem preiswerte Airlines zeigen sich sehr akribisch in der Gepäckbeförderung und erheben mitunter beträchtliche Gebühren, sofern das Handgepäck nicht den eigenen Richtlinien entspricht.
Untenstehend finden Sie eine Auflistung der bekanntesten Anbieter samt wichtigster Gepäckbestimmungen.

Gepäckbestimmungen: Condor Airline

Reisende, die sich für die Condor Airline entscheiden, sollten vor dem Flug vor allem der gebuchten Klasse ihr Augenmerk zuteil werden lassen. So wird in der Economy Class nicht nur ein Handgepäckstück mit einer Maximalgröße von 55x40x20 Zentimetern und einem Gewicht von bis zu sechs Kilogramm erlaubt, sondern zudem auch ein Notebook oder eine kleine Handtasche. In der Premium Class gelten die die äquivalenten Bestimmungen, allerdings darf das Handgepäck hier ganze zehn Kilogramm wiegen. Auch in der Business Class sind die oben genannten Abmessungen bindend. Allerdings dürfen gleich zwei Gepäckstücke mitgeführt werden, die jedoch in Summe zwölf Kilogramm nicht überschreiten dürfen.

Gepäckbestimmungen: Easyjet

Wer sich für einen Standardflug mit Easyjet entscheidet, darf mit einem Handgepäckstück mit einer maximalen Größe von 56x45x25 Zentimetern an Bord gehen. Ein zusätzliches Gepäckstück ist hier nicht gestattet, allerdings ist keine exakte Gewichtsbeschränkung vorgegeben.

Gepäckbestimmungen: Lufthansa

Die Fluggesellschaft Lufthansa gewährt sowohl in der Economy als auch in der Premium Class  Handgepäck mit maximalen Massen von 55x40x23 Zentimetern sowie einem Gewicht von bis zu acht Kilogramm. Zudem darf ein weiteres Zusatzgepäck mit einer Maximalgröße von 30x40x10 Zentimetern als auch ein Babytragekorb pro Kind mitgeführt werden. In der Business und First Class wird es ähnlich gehalten, allerdings darf hier noch ein weiteres Gepäckstück in der Größe von 55x40x23 Zentimetern mit an Bord gehen.

Gepäckbestimmungen: Tuifly

Wer mit Tuifly unterwegs ist, dem ist  ein Handgepäckstück bis zu 55x40x20 Zentimetern und sechs Kilogramm erlaubt. Weiterhin darf eine Hand- oder Laptoptasche, eine Wickeldecke sowie eine notwendige Gehhilfe mitgeführt werden

Flüssigkeiten im Handgepäck: Es muss transparent bleiben

Wenn auch man gerade auf Langstreckenflügen gerne mal zur Getränkedose greift, wurden die Sicherheitsbestimmungen insbesondere hinsichtlich der Mitnahme von Flüssigkeiten verschärft. So dürfen Flüssigkeiten lediglich in einem transparenten und wiederverschließbaren Beutel mitgeführt werden, dessen Fassungsvermögen hundert Milliliter nicht überschreitet. Sofern Sie mehrere Flüssigkeiten oder Pflegeprodukte mitführen, ist es Ihnen erlaubt, maximal zehn dieser Klarsichtbeutel im Handgepäck zu haben. Wer auch in fernen Ländern nicht auf seine Lieblingscreme verzichten möchte, der kann zu Hygieneartikeln in praktischer Reisegröße greifen.

Wenn das Nageletui zum Problem wird

Sowohl Getränkedosen als auch Flaschen mit Restflüssigkeiten werden spätestens bei der Kontrolle ausselektiert und müssen vor dem Flug entsorgt werden. Keinesfalls zugelassen sind Sprühdosen, Benzinfeuerzeuge sowie alle brennbaren Stoffe und Batterien. Spitze Gegenstände, wie Taschenmesser, Rasierklingen, Nagelscheren als auch Waffen, Stöcke und Schläger komplettieren das Arsenal nicht zugelassener Gegenstände im Handgepäck.

Fazit: Richtig packen und viel Stress ersparen

Übrigens: Wenn Sie sich bei dem nächsten Kurztrip die lästige Gepäckaufgabe und Abholung ersparen möchten, dann muss das Handgepäck nicht unnötig vollgestopft werden. Insbesondere im Flugzeug bietet sich der allseits bekannte Zwiebellook an, da die Klimaanlage nicht selten für ein kühles Lüftchen an Bord sorgt. Bedenken Sie zudem, dass sämtliche Pflegeprodukte selbstredend auch im Urlaubsort im Überfluss angeboten werden und Sonnencreme und Co. somit zwei Wochen zu Hause bleiben kann. Wer sich dennoch unsicher ist, wendet sich vor Reiseantritt einfach an die entsprechende Airline, um sich unnötigen Stress zu sparen und in einen entspannten Urlaub zu starten.



24. Januar 2018 06:21